Besoldungsrecht
11.12.2020
Besoldung kompakt - Aktuelle Besoldungsanpassungen ab 1. Januar 2021
In einer Vielzahl der Bundesländer werden die Besoldungen der Beamtinnen und Beamten ab 1. Januar 2021 angepasst.
Die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten wird durch Gesetz geregelt und entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst. Seit 2006 regelt jedes Bundesland eigenständig die Anpassung der Besoldung seiner Beamten und zwar unabhängig von der Entwicklung der Besoldung im Bereich des Bundes oder anderer Länder.
Zum 1. Januar 2021 erfolgen – als letzte Schritte aus der Einkommensrunde 2019/2020/2021 – Besoldungsanpassungen in den folgenden Bundesländern:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Die entsprechenden Besoldungstabellen stehen auf der dbb Homepage zur Verfügung.
2021 finden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder statt. Das Tarifergebnis kann als Orientierung dienen, entsprechende Landesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetze für die Beamtinnen und Beamten der Länder vorzulegen.
Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/aktuelle-besoldungsanpassungen-ab-1-januar-2021.html
29.11.2018
Beamte: Länder müssen endlich mehr zahlen
Karlsruhe hat entschieden: Die Beamtenbesoldung in Baden-Württemberg ist teilweise verfassungswidrig. Leider ist das kein Einzelfall, so der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer.
„In den vergangenen Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Beamtenbesoldung in einzelnen Ländern als zu niedrig beurteilt“, erklärte Schäfer am 29. November 2018. „Mal haben Landesregierungen – wie in Baden-Württemberg – die Besoldung für Berufseinsteiger gekürzt oder das so genannte Weihnachtsgeld reduziert beziehungsweise gestrichen, mal notwendige Erhöhungen der Besoldung und Versorgung verschoben oder gleich ganz verweigert. Das muss endlich ein Ende haben. Es wird Zeit für die Bundesländer, die Kürzungen bei der Besoldung aus Gründen der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte vorgenommen haben, endlich die eindeutige Positionierung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis zu nehmen.“
Die amtsangemessene Alimentation sei essentiell für das Berufsbeamtentum und das Bundesverfassungsgericht habe dafür auch klare Kriterien aufgestellt, so Schäfer weiter. „Es ist dramatisch zu sehen, wie Landesregierungen diese Vorgaben immer wieder ignorieren, um ihr eigenes Versagen in der Haushaltspolitik durch Sonderopfer der Beamtinnen und Beamten zu kaschieren“, kritisierte der Zweite Vorsitzende des dbb. „Es gibt Dienstherrn wie den Bund oder Bayern, die den Wert einer leistungsgerechten Beamtenbesoldung begriffen haben – gerade mit Blick auf den Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Leider müssen wir feststellen, dass sich diese Erkenntnis nicht flächendeckend durchgesetzt hat. Viele Länder gehen mit dem Recht, die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten eigenständig zu gestalten, das sie mit der Föderalismusreform erhalten haben, immer noch verantwortungslos um.“
Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/beamte-laender-muessen-endlich-mehr-zahlen.html
28.06.2018
dbb: Geplante Änderung der Bundesbeihilfeverordnung hat Vorbildcharakter
Der dbb beamtenbund und tarifunion hat im Beteiligungsgesprächs mit dem Bundesinnenministerium am 28. Juni 2018 den Entwurf einer achten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung begrüßt. Diese diene entscheidend der Stärkung und Weiterentwicklung des eigenständigen beamtenrechtlichen Sicherungssystems und habe Vorbildcharakter für Weiterentwicklungen auch der Beihilfe in den Ländern, erklärte der Sprecher der Bundesbeamtengewerkschaften, Dieter Dewes, gegenüber dem BMI.
„Die Änderungsverordnung beinhaltet eine Vielzahl von positiven Weiterentwicklungen und auch Übertragung von aktuellen Leistungsveränderungen aus dem Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das betrifft insbesondere das zweite Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) sowie die Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie. Auch werden notwendige Umsetzungen beihilferechtlicher Rechtsprechungen vorgenommen. Beispielsweise steigen bei den Heilmitteln die Erstattungssätze der Anlage 9 zur BBhV in einer ersten Stufe mit dem Inkrafttreten um ca. 20 % an und nochmals um weitere 10 % zum 1. Januar 2019“, so Dewes.
Von besonderer hervorgehobener Bedeutung sei auch die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Direktabrechnung zwischen Festsetzungsstellen und Krankenhäusern, die eine deutliche Entlastung für die Beamten und Versorgungsempfängern mit sich bringen werde. Die 8. Änderungsverordnung soll am Tag nach Verkündung in Kraft treten.
Quelle:
18.04.2018
Tarifabschluss: Volumen soll auf Beamte übertragen werden
Gegenüber dem dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach hat Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärt, dass Besoldung und Versorgung der Beamten des Bundes entsprechend dem Volumen der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom 18. April 2018 angepasst werden sollen.
Friedhelm Schäfer, Zweiter Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, ergänzte: „Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, das Volumen der mit der Tarifeinigung erreichten Verbesserungen den Beamtinnen und Beamten in gleicher Höhe in Form entsprechender Linearanpassungen sowie der Einmalzahlung zukommen zu lassen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass diese ebenso an der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben und deren hervorragende Dienstleistungen entsprechend honoriert werden. Die notwendigen strukturellen Veränderungen im Tarifbereich - insbesondere im Tabellenbereich – werden über diesen Weg auch den Beamtinnen und Beamten zu Gute kommen. Unser Einsatz hat sich gelohnt.“
Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/news/tarifabschluss-volumen-soll-auf-beamte-uebertragen-werden.html
31.01.2018
dbb Vize Schäfer: Beihilfe verbessern und weiterentwickeln
Systemkonforme Verbesserungen und sachgerechte Weiterentwicklungen des Beihilfesystems der Beamtinnen und Beamte hat dbb Vize und Beamtenvorstand Friedhelm Schäfer angemahnt.
Zugleich müsse der Leistungskatalog gesichert und nach sachgerechten und anerkannten Standards sowie nach medizinischem Fortschritt ausgebaut werden. „Anstatt das Heil der Gesundheitsversorgung und -finanzierung in unausgereiften Einheitsversicherungsmodellen zu suchen, sollte man das Bewährte zukunftsfest machen“, mahnte Schäfer mit Blick auf die Diskussionen zur Bürgerversicherung. „Das beamtenrechtliche Beihilfesystem ist Ausdruck des Fürsorgeprinzips der Dienstherrn für die Beamtinnen und Beamten und wirtschaftlich betrachtet sehr effizient, weil nur tatsächlich entstanden Gesundheitskosten zu Buche schlagen“, erläuterte Schäfer.
17.01.2018
Aktuelle Besoldungsanpassungen in den Ländern
Zum 1. Januar 2018 wurde die Besoldung in neun Bundesländern angepasst.
Aktuell erfolgten zum 1. Januar 2018 Besoldungsanpassungen in den Ländern:
- Bayern
- Brandenburg
- Hamburg
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Die aktuellen Grundgehaltstabellen mit den zur Besoldung gehörenden Bestandteilen Familienzuschlag, Anwärterbezüge und wichtigen Zulagen stehen Ihnen auf dbb.de zur Verfügung.
Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/aktuelle-besoldungsanpassungen-in-den-laendern.html
05.12.2017
Beamten- und Tarifpolitik: dbb Austausch mit Bundesinnenminister de Maizière
Aktuelle beamten- und tarifpolitische Themen standen im Mittelpunkt des ersten Spitzentreffens der neu gewählten dbb-Führung mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 5. Dezember 2017 in Berlin.
De Maizière und Staatssekretär Hans-Georg Engelke hießen den dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach, dbb Vize und Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer sowie den stellvertretenden dbb Bundesvorsitzenden und Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer im Bundesinnenministerium willkommen und gratulierten den drei hauptamtlichen Mitgliedern der dbb Bundesleitung zu ihrer Wahl.
https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/austausch-mit-bundesinnenminister-de-maiziere.html
13.11.2017
Rentenbeiträge von Beamten: Verbesserte Erstattung
Aktuelle Veränderungen im Rentenrecht ermöglichen es Beamtinnen und Beamten, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlte Beiträge zurückzufordern, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck lobt das neu geschaffene Sondererstattungsrecht.
„Dass für die Betroffenen adäquate gesetzliche Lösungen erreicht werden konnten, zeigt, dass es zum Erfolg führen kann, einen langen Atem zu haben und in seinem Bestreben nicht nachzugeben,“ sagte Speck am 13. November 2017
Mehr unter: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/rentenbeitraege-von-beamten-verbesserte-erstattung.html
12.09.2017
dbb begrüßt Öffnungsaktion der PKV
Der Fachvorstand Beamtenpolitik und stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb, Hans-Ulrich Benra, hat die Konkretisierung der Öffnungsaktion von Privaten Krankenversicherungen (PKV) als „wichtigen Beitrag“ begrüßt.
Bei der Öffnungsaktion handelt es sich um ein Angebot verschiedener Anbieter von beihilfefähigen PKV-Tarifen. Dabei profitieren „Beamtenanfänger“ mit Vorerkrankungen von einem erleichterten Zugang zu einer solchen Krankenversicherung. Stellen Beamte innerhalb von sechs Monaten nach der Begründung des Beamtenverhältnisses unter Berufung auf die Öffnungsaktion einen entsprechenden Antrag bei einem der Anbieter, haben sie und ihre Angehörigen damit einen Anspruch auf Aufnahme in normale beihilfekonforme Krankheitskostentarife. Zudem gelten weder ein Aufnahmehöchstalter noch Leistungsausschlüsse. Die Risikozuschläge werden außerdem auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrages begrenzt. Besonders für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen wurde diese Öffnungsaktion nochmals konkretisiert: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/dbb-begruesst-oeffnungsaktion-der-pkv.html
10.08.2019
GKV-versicherte Beamte - Pauschale Beihilfe: „Mogelpackung aus Hamburg“
Als „Mogelpackung aus Hamburg“ hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt das dort geplante „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ kritisiert.
07.07.2017
Besoldung: Verfassungsgericht betont Leistungsgrundsatz
In seiner jüngsten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung und Inhalte der Grundsätze für die Beamtenbesoldung unterstrichen.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier:
http://dbb.de/teaserdetail/artikel/besoldung-verfassungsgericht-betont-leistungsgrundsatz.html
01.07.2016
Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW
Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW (DRModG NRW) wurde am 09.06.2016 vom Landtag verabschiedet und trat zum 01.07.2016 in Kraft. Einige Änderungen bedürfen noch einer ergänzenden Verordnung.
Durch das DRModG wurden v.a. das Landesbeamtengesetz, Landesbesoldungsgesetz und das Landesbeamtenversorgungsgesetz überarbeitet. Hier finden Sie die zentralen Änderungen und Neuerungen.
Aktuelle Informationen zum Thema Besoldungsrecht finden Sie unter http://dbb.de/beamte.html