Gewerkschaft der Sozialverwaltung – Bundesverband

 

Schwerbehindertenrecht

23.04.2021

Bundestag verabschiedet Teilhabestärkungsgesetz -  dbb vermisst die Erhöhung der Ausgleichsabgabe

Der Bundestag hat am 22. April 2021 das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen. Der dbb begrüßt zwar Verbesserungen wie die Erweiterung des Budgets für Ausbildung und die verbindlicheren Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden, kritisiert jedoch die fehlende Erhöhung der Ausgleichsabgabe.

Ob Nationaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention, Demografiestrategie der Bundesregierung oder Präventionsgesetz: Das Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes ist in den letzten zehn Jahren fester Bestandteil der politischen Agenda geworden. „Da wundert es schon sehr, dass es wieder einmal nicht geklappt hat, die Erhöhung der Ausgleichsabgabe umzusetzen“, so der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach. Das Teilhabestärkungsgesetz wäre eine gute Gelegenheit gewesen, Fakten zu schaffen.

„Ende letzten Jahres vernahmen wir erfreut die Botschaft von Bundesarbeitsminister Heil, die Ausgleichsabgabe für Inklusionsverweigerer anheben zu wollen. Wir sind fest davon ausgegangen, dass sich der Gesetzgeber die rund 25 Prozent der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung beschäftigen, endlich zur Brust nimmt“, so der dbb Chef. „Wir haben uns in den letzten Wochen an zahlreiche Mitglieder im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags sowie an die behindertenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen gewandt, um der Initiative des Ministers Nachdruck zu verleihen. Leider scheint sich keine parlamentarische Mehrheit für das Vorhaben gefunden zu haben“, sagte Silberbach. Der dbb kämpfe dennoch weiterhin für einen inklusiven Arbeitsmarkt.

Quelle: https://www.dbb.de/artikel/dbb-vermisst-die-erhoehung-der-ausgleichsabgabe.html


04.03.2021

Leitsatzsammlung zum Recht schwerbehinderter Menschen und ihrer Vertretungen

Arbeitshilfe für Schwerbehindertenvertretungen, Personal- und Betriebsräte

Zum elften Mal hat der dbb die einschlägige Rechtsprechung in übersichtlichen Leitsätzen zusammengestellt. Die jetzt vorgelegte neue Ausgabe der „Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht“ mit Entscheidungen aus den Jahren 2019 und 2020 soll insbesondere den in den dbb- Mitgliedsgewerkschaften organisierten Interessenvertreterinnen und -vertretern, die sich für ihre schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen einsetzen, Orientierung in der Fülle der Rechtsprechung geben.

Erneut wurde daher Verstreutes zusammengetragen, geordnet und hierdurch über- und durchschaubar gemacht. Alle Ausgaben der Leitsatzsammlungen rund um das Recht der schwerbehinderten Menschen und ihrer Vertretungen stehen auf der Website des dbb zum Download zur Verfügung.

Quelle: https://www.dbb.de/artikel/arbeitshilfe-fuer-schwerbehindertenvertretungen-personal-und-betriebsraete.html


03.02.2021

Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Bundeskabinett beschließt Teilhabestärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2021 mit dem Teilhabestärkungsgesetz zahlreiche Regelungen verabschiedet, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Alltag, aber auch am Arbeitsleben erleichtern sollen.

„Auf eine verbindliche Regelung, dass Assistenzhunde künftig der Zutritt zu der Allgemeinheit zugänglichen Einrichtungen erhalten sollen, haben wir lange gewartet“, so dbb Chef Ulrich Silberbach. „Das ist eine große Alltagserleichterung für die Betroffenen, auch weil es endlich Rechtssicherheit schafft." Die Mitnahme soll künftig auch dann möglich sein, wenn Hunde ansonsten keinen Zutritt haben. 

Mit der Erweiterung des Budgets für Ausbildung sollen künftig auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten, gefördert werden. Dies erweitert die Möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu werden. Bisher war dies nicht möglich, wenn man sich bereits in einer Werkstattmaßnahme befand. Der dbb begrüßt diesen Fortschritt.

Leistungserbringern wird künftig vorgegeben geeignete Maßnahmen zu treffen, um besonders Frauen und Kinder mit Behinderung vor Gewalt zu schützen. „So richtig und wichtig der Schutz vor Gewalt gerade für vulnerable Personen ist, muss doch die Frage erlaubt sein, was unter geeigneten Maßnahmen zu verstehen ist. Wir unterstützen die Intention selbstverständlich in vollem Umfang, müssen aber auch immer das Personal im Blick behalten und vor zusätzlichen Belastungen schützen“, so der dbb Chef. 

Die Aufnahme von digitalen Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation ist nach Auffassung des dbb folgerichtig. Gerade im Bereich der Medizin und Prävention werden digitale Angebote künftig einen immer größeren Stellenwert einnehmen. „Bei allem Jubel über technischen Fortschritt darf die Barrierefreiheit bei entsprechenden Angeboten nicht vergessen werden“, sagte Silberbach. 

Bedauerlich ist aus Sicht des dbb, dass die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Ende vergangenen Jahres ins Gespräch gebrachte deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe keinen Eingang ins Gesetz gefunden hat. "Hier müssen wir alle noch mal nacharbeiten, um gerade den Inklusionsverweigerern zu zeigen: So billig kommt ihr uns nicht mehr davon“, betonte Silberbach.

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/bundeskabinett-beschliesst-teilhabestaerkungsgesetz.html


03.12.2020

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung - Private Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen

Inklusion darf nicht nur Aufgabe des öffentlichen Dienstes in Deutschland sein. Noch allzu oft drückt sich die Privatwirtschaft vor ihrer gesellschaftlichen Pflicht.

„Leider schreitet die inklusive Gestaltung des Arbeitsmarktes nicht so schnell voran, wie wir es uns wünschen“, so dbb Chef Ulrich Silberbach anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2020. Der Anteil von Menschen mit Behinderung an der Gesamtbevölkerung steige kontinuierlich. Trotzdem seien gerade private Arbeitgeber immer noch der Meinung, sich durch die Ausgleichsabgabe von der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen freikaufen zu können. „Auch wenn der öffentliche Dienst mit gutem Beispiel vorangeht und die gesetzlich vorgeschriebene Quote von mindestens fünf Prozent in Bund und Ländern erfüllt, dürfen wir uns nicht darauf ausruhen“, betonte der dbb Bundesvorsitzende.  

Die Privatwirtschaft müsse nun an ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung erinnert werden. Deshalb fordert der dbb beamtenbund und tarifunion eine Anhebung von Ausgleichsabgabe und Beschäftigungspflichtquote. „Wir dürfen es den Arbeitgebern nicht zu leicht machen“, erklärte Silberbach. Vermeidungsstrategien seien noch nie hilfreich gewesen,  vielmehr verstellten sie den Blick auf die Chance, wirksam dem Fachkräftemangel entgegen zu treten. „Fakt ist: ein großer Anteil von Menschen mit Behinderung ist gut qualifiziert“, so der dbb Chef. „Sie zu ignorieren ist mit Blick auf die Zukunft nicht nur unfair sondern vielmehr auch grob fahrlässig.“ 

Abseits dessen hat es jedoch laut Silberbach in den vergangenen Monaten und Jahren auch große Fortschritte bei der Inklusion gegeben. Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat beispielsweise der Verdopplung des Behindertenpauschbetrags zugestimmt, sodass Betroffene bereits ab dem Veranlagungsjahr 2021 spürbar profitieren. Auch der pauschale Ausschluss von Bundestags- und Europawahlen von Menschen mit Behinderung, die in allen Angelegenheiten von einer Hilfsperson betreut werden, ist seit vergangenem Jahr vom Tisch. „Wir gehen daher zuversichtlich im kommenden Jahr die weiteren Baustellen auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft an“, schloss der dbb Bundesvorsitzende.

Quelle:

https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/internationaler-tag-der-menschen-mit-behinderung-private-arbeitgeber-staerker-in-die-pflicht-nehmen.html


28.10.2020

Positionspapier der Gewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV) für die Fortentwicklung des Schwerbehindertenrechts

Zentrale Positionen der GdV:

 

- „Selbstverständlich müssen neue wissenschaftliche Erkenntnisse in der Medizin Eingang in die versorgungsmedizinischen Grundsätze finden; dies darf aber nicht dazu führen, dass aus dem Vollzug des Schwerbehindertenrechts eine Wissenschaft wird“

 

- Soviel Pauschalierung wie möglich, so wenig Einzelfallregelung wie nötig

 

Im Einzelnen:

 

Die GdV ist nicht grundsätzlich gegen Neubewertungen:

 

Wenn (wie z.B. bei den Gelenkerkrankungen in der Vergangenheit) durch bessere medizinische Behandlungsmöglichkeiten die Teilhabebeeinträchtigung sinkt, dann ist es nur konsequent, dass auch der GdB niedriger festgesetzt wird. Die GdV akzeptiert selbstverständlich die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Sachverständigenbeirats.

 

Die GdV findet die bisher überwiegend pauschalen Regelungen ausreichend:

 

Eine Ausweitung der Regelungen -wie im Entwurf der 6. Änderungsverordnung der Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV) im Kapitel der Bluterkrankungen von bisher ca. 40 auf künftig ca. 70 vorgesehen- verkompliziert die Abläufe, verlängert die Prozesse und vergrößert den Aufwand.

 

GdV ist gegen die Implementierung weiterer Nachprüfungen in immer kürzeren Abständen:

 

Die Entwicklung zum richtigen GdB für jedes Jahr mag wissenschaftlich begründbar sein und Gerechtigkeitsüberlegungen Rechnung tragen. Die GdV plädiert aber dafür, am bewährten System festzuhalten, dass bei Gesundheitsstörungen mit schwankendem Verlauf weiterhin die durchschnittlichen Auswirkungen berücksichtigt werden.

 

GdV ist gegen eine Ausweitung der Sachaufklärung auf zusätzliche Ermittlungen beim Antragsteller:

 

Die bisherige Sachaufklärung bei den Ärzten, Kliniken und Leistungsträgern hat sich bewährt. Diese Institutionen sind Zeugen im Verfahren und es ist allgemein anerkannt, deren Aussagen der Bewertung zugrunde zu legen. Überlegungen, im Hinblick auf die Teilhabebeeinträchtigung auch konkrete umweltbedingte Barrieren in die Bewertung einfließen zu lassen, lehnt die GdV im Hinblick auf den enorm vergrößerten Aufwand ab. In vielen Fällen wären dafür Informationen vom Antragsteller erforderlich, die zusätzlich abgefragt werden müssten (z.B. Fragen zu Hilfsmitteln, wohnt der Antragsteller im Erdgeschoss oder im 4 Stock?).

 

GdV ist gegen das „Erklärungsprinzip“ und hat Bedenken, die Angaben des Antragstellers der Entscheidung zugrunde zu legen:

 

Beim Vollzug des Schwerbehindertenrechts erhalten wir immer wieder Hinweise von Bürgern auf missbräuchliche Nutzung von Behindertenparkplätzen („da stellt sich einer hin und läuft wie ein Wiesel“); ein Beispiel dafür, dass auch die Bürger von einer Sozialverwaltung eine Differenzierung bei den Sozialleistungen nach Recht und Gesetz erwarten. Und deshalb sehen wir auch die Ansätze zum „Erklärungsprinzip“ wie zuletzt bei der Neuregelung der Bewertung der Zuckerkrankheit mit erforderlicher Anforderung und Auswertung der Blutzuckertagebücher sehr kritisch (ähnlich: Anfalls- oder Migränekalender). Sozialleistungen dürfen nicht strukturell kontrollfrei nach dem Erklärungsprinzip ausgereicht werden. Die Bewertung sollte sich daher weiterhin vorrangig auf medizinische Befunde und nicht auf Angaben des Antragstellers stützen, deren Wahrheitsgehalt flächendeckend nicht überprüft werden kann.

 

GdV befürwortet die Umsetzung der BSG-Rechtsprechung zur Berücksichtigung der Organschäden während der Heilungsbewährung

 

Die Auswirkungen des sogenannten „Organschadens“ sind nach der Rechtsprechung des BSG im jeweiligen Funktionssystem mit dem dafür in Teil B der VersMedV genannten GdB im Einzelnen zu bewerten und sollen wie unter Teil A vorgegeben in die Gesamtbewertung eingehen.

 

Zusammenfassende Position der GdV:

 

Beim bisher beabsichtigten Detaillierungsgrad der Regelungen in Teil B muss noch deutlich nachgebessert werden. Hier hofft die GdV auch auf die Unterstützung durch den dbb und die Sozialverbände. Kompliziertere Regelungen würden zu Lasten der Bürger gehen und die Laufzeiten verlängern. Wegen der Verdopplung der Behindertenpauschbeträge und Einführung eines Behindertenpauschbetrages ab GdB 20 ist ab 2021 mit einem deutlichen Anstieg der Anträge zu rechnen. Wegen der Herausforderungen der Corona-Krise ist zusätzliches Personal für den Vollzug des Feststellungsverfahrens völlig unrealistisch.

 

Als Beispiel für eine deutliche Verkomplizierung kann die in der 6. Änderungsverordnung (Entwurf von 2018) vorgesehene Bewertung des Wirbelsäulenleidens dienen. Bisher ist die Bewertung einer Wirbelsäulenerkrankung von der Anzahl der betroffenen Abschnitte (HWS, BWS, LWS) und der Schwere der funktionellen Auswirkungen abhängig. Nach dem Entwurf der 6. Änderungsverordnung vom 28.08.2018 hätte die Regelung wie folgt gelautet:

 

„Das Ausmaß der Teilhabebeeinträchtigung durch Störungen der Funktionseinheit Wirbelsäule richtet sich insbesondere nach der Einschränkung der statischen Belastbarkeit, nach der Einschränkung der Beweglichkeit, nach der Beeinträchtigung der segmentalen Stabilität, nach Deformitäten der Wirbelsäule und nach Schmerzen sowie der daraus folgenden Beeinträchtigung von Aktivitäten und der Teilhabe, insbesondere der Mobilität, der Selbstversorgung sowie des häuslichen, schulischen oder beruflichen Lebens.

 

Wenn Aktivitäten, insbesondere  aus den Bereichen Mobilität, häusliches, schulisches oder berufliches Leben, wie vor allem Überkopfarbeiten, Bildschirmtätigkeit oder Haushaltsaufgaben erledigen, nur mit Anstrengung durchführbar sind, beträgt der GdB 10 (usw.)“.

 

Diese Regel ist weder verständlich noch dem Bürger erklärbar. Weder die Verwaltung noch der Ärztliche Dienst der Versorgungsämter können im derzeitigen Massenverfahren außerdem diese Festlegungen rechtssicher treffen.   

Gez. Eichmeier

Stellvertretender GdV-Bundesvorsitzender

Leiter Fachgruppe SGB IX

 

21.10.2019

dbb ist Gründungsmitglied - „Bundesnetzwerk Schwerbehindertenvertretungen“ gegründet

Der dbb ist Gründungsmitglied beim „Bundesnetzwerk Schwerbehindertenvertretungen“ (BNW SBV). Im Fokus der neuen Organisation steht insbesondere die anstehende Novellierung der Versorgungsmedizin-Verordnung.

„Das Bundesnetzwerk der Schwerbehindertenvertretungen versteht sich als ein ehrenamtliches Netzwerk von Schwerbehindertenvertretungen für Schwerbehindertenvertretungen“, heißt es im Gründungsaufruf des BNW SBV vom 20. Oktober 2019. Künftig werde eine Internetplattform für die Information und die Kommunikation mit Teilnehmenden und Interessierten aufgebaut. Geplant sind auch regelmäßige Netzwerktreffen. So will das BNW SBV die Interessen der Schwerbehindertenvertretungen bündeln und damit die Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Politik erhöhen.

Die anstehende Novellierung der Versorgungsmedizin-Verordnung wird dabei ein wesentliches Thema sein.  Seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes wird die Verordnung wohl die weitreichendsten Auswirkungen auf die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen haben. Auch deshalb wird das Thema zusätzlich einen Schwerpunkt des mittlerweile 5. dbb Forums Behindertenpolitik am 28. und 29. April 2020 in Berlin* sein. Gemeinsam mit Politik, Wissenschaft und dem Sachverstand der Personal- und Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter unter dem Dach des dbb sollen die künftigen Herausforderungen im Bereich der Behindertenpolitik beleuchtet und Lösungsansätze erarbeitet werden.

*Die Veranstaltung wird voraussichtlich als Schulungs- und Bildungsmaßnahme i.s.d. § 96 Abs. 4 SGB IX vom Landesamt für Gesundheit und Soziales – Integrationsamt – anerkannt.

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/bundesnetzwerk-schwerbehindertenvertretungen-gegruendet.html


17.05.2019

Urteil zum besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung - Bundesarbeitsgericht setzt falsches Signal

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seinem Urteil vom 16. Mai 2019 mit dem besonderen Kündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen beschäftigt. Konkret geht es um einen Schwerbehinderten, dessen Arbeitgeber ihn aufgrund einer Umstrukturierung wegen Insolvenz betriebsbedingt gekündigt hatte.


Fraglich war, ob einer betriebsbedingten Kündigung der besondere Kündigungsschutz und der damit verbundene Beschäftigungsanspruch für Menschen mit Behinderung entgegen steht.

Das Bundesarbeitsgericht hat dies in seiner gestrigen Entscheidung verneint. Nach Ansicht des Gerichts gelte der Beschäftigungsanspruch nur, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht. Im konkreten Fall sei der Arbeitsplatz wegen einer Umstrukturierung weggefallen. Der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, „für den Kläger einen Arbeitsplatz zu schaffen oder zu erhalten, den er nach dem Organisationskonzept nicht mehr benötige“.

„Seit Jahren kritisieren wir, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem regulären Arbeitsmarkt stark zu wünschen übrig lässt. Der dbb fordert eine deutlich Anhebung der Beschäftigungspflichtquote und der Ausgleichsabgabe. Das aktuelle Urteil weist genau in die entgegengesetzte Richtung: Umstrukturierungen bieten Arbeitgebern künftig die Möglichkeit, schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen betriebsbedingt zu kündigen und so den besonderen Kündigungsschutz auszuhebeln“.

Besonders im nun entschiedenen Fall, wo im Zuge eines Interessenausgleichs Arbeiten umverteilt werden, Arbeitsstellen wegfallen und die anfallenden Arbeiten durch Kollegen aufgefangen werden, ist die Kündigung unverständlich. „Es zeigt mal wieder, wie wichtig die weitere Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen ist, die aus Sicht des dbb mit den Neuregelungen zum Bundesteilhabegesetz keinesfalls ihr Ende gefunden haben dürfen“, so Lühmann.

Quelle:  https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/bundesarbeitsgericht-setzt-falsches-signal.html


10.05.2019

Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention - Inklusion ist fundamentales Grundrecht

Deutschland hat in Sachen Inklusion viel bewegt. Selbstverständlich sei die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens allerdings noch nicht. Das hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel auf seinem 2. Jahresempfang am 9. Mai 2019 in Berlin deutlich gemacht.

Die Veranstaltung stand auch im Zeichen des 10-jährigen Jubiläums der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und der anstehenden Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). „Im Jahr des Jubiläums der UN-BRK zeigt sich, dass Menschen mit Behinderungen noch immer häufig mit zahlreichen Hürden kämpfen müssen, sei es bei der steuerlichen Gleichstellung oder auch bei der Suche nach bezahlbarem barrierefreiem Wohnraum,“ führte Dusel aus. Ein wichtiges Thema sei auch die medizinische Versorgung von Menschen mit schweren Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf.

So gebe es bei der Kostenübernahme von Assistenz im Krankenhaus eine gesetzliche Regelungslücke zu Lasten der betroffenen Menschen. Diese führe im schlimmsten Fall dazu, dass Menschen trotz schwerwiegender gesundheitlicher Probleme nicht behandelt werden könnten. Das sei eines modernen Sozialstaats im 21. Jahrhundert nicht würdig. „Deutschland wird in diesem Jahr von der Staatengemeinschaft zum zweiten Mal auf den Inklusions-Prüfstand gestellt. Und ich kann jetzt schon sagen: Wir werden sicher an einigen Stellen nacharbeiten müssen. Denn bei der Inklusion geht es um die Umsetzung fundamentaler Grundrechte.“

Auch die Teilhabe am Arbeitsleben müsse verbessert werden. Es sei inakzeptabel, dass rund ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber gar keine Menschen mit Behinderung beschäftige. Neben Anpassungen der Ausgleichsabgabe schlug Dusel vor, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen, nur noch das Integrationsamt als alleinigen Ansprechpartner haben sollten, denn Leistungen aus einer Hand beschleunigten und vereinfachten Prozesse. Bundesfinanzminister Olaf Scholz zeigte sich in seiner Rede zuversichtlich, dass Dusels Forderung nach einer Verdopplung des Behindertenpauschbetrags im Einkommenssteuerrecht erfüllt werde.

„Eine spürbare Anpassung des seit seiner Einführung im Jahr 1975 in der Höhe unveränderten Pauschbetrags ist auch aus Sicht des dbb überfällig“, konstatierte der stellvertretende Vorsitzende der dbb Arbeitsgruppe Behindertenpolitik Frank Richter, der für den dbb auf dem Jahresempfang zu Gast war. Richter unterstrich, dass der hohe fachliche Anspruch des Behindertenbeauftragten als Jurist und ehemaliger Leiter eines Integrationsamtes in der Politik deutlich wahrgenommen werde. „Wir hoffen, das Tempo für eine gute Politik für Menschen mit Behinderungen im Zuge einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen dbb und Bundesbeauftragtem forcieren zu können. Von durchgängig gelebter Inklusion profitiert letztlich die gesamte Gesellschaft“, so Richter.

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/inklusion-ist-fundamentales-grundrecht.html


03.05.2019

Versorgungsmedizin - Keine Novelle zu Lasten der Menschen mit Behinderung

Erneut hat sich der dbb gegen Änderungen an den rechtlichen Grundlagen der Versorgungsmedizin ausgesprochen, die zu Lasten der Menschen mit Behinderung gehen.

„Wir werden das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung der Versorgungsmedizin-Verordnung weiterhin kritisch begleiten, um Verschlechterungen für die Menschen mit Behinderung zu verhindern“, betonte die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Kirsten Lühmann am 2. Mai 2019 bei der dbb AG Behindertenpolitik in Berlin. Maik Wagner, ebenfalls stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Chef der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS), ergänzte: „Natürlich muss nach über 20 Jahren ohne Reform dem medizinisch-technischen Fortschritt Rechnung getragen werden. Auch das Ziel, Bürokratie abzubauen, ist lobenswert. Allerdings führt etwa die Zugrundelegung des bestmöglichen Behandlungsergebnisses zu einer Verschiebung des Verwaltungsaufwandes hin zu den Betroffenen. So verstehen wir Bürokratieabbau ganz und gar nicht.“ 


Bereits mehrfach hatte sich der dbb zur geplanten Novelle in der Versorgungsmedizin positioniert und immer wieder eine intensive Verbändebeteiligung eingefordert. Die AG Behindertenpolitik kümmert sich speziell um die Belange behinderter Menschen im dbb – so auch jetzt mit Blick auf die Reform der Versorgungsmedizin-Verordnung.

Auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, sieht noch einige weitere Baustellen, wenn es um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben geht. Zum einen wünscht er sich, dass der öffentliche Dienst seiner Vorbildfunktion im stärkeren Maße gerecht wird, zum anderen erwartet er von denjenigen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung einstellen, ein deutliches Umdenken, sagte er bei seinem Besuch der dbb AG Behindertenpolitik. Notfalls müsse auch die Ausgleichsabgabe für diesen Bereich deutlich erhöht werden. „Wir müssen uns an die Regeln halten, die wir uns selbst gegeben haben“, so der Beauftragte. Außerdem mahnt er, den Behindertenpauschbetrag im Einkommenssteuerrecht, der seit der Einführung 1975 nicht mehr erhöht worden ist, deutlich anzupassen. „Dies ist auch ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Es freut mich sehr zu hören, dass der dbb meine Vorhaben unterstützt“, so Dusel.

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/keine-novelle-zu-lasten-der-menschen-mit-behinderung.html


27.03.2019

Festakt zu 10 Jahren UN-Behindertenrechtskonvention - Kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen

Seine Positionen in der Behindertenpolitik hat der dbb anlässlich des zehnjährigen Bestehens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland deutlich gemacht. Am Festakt am 26. März 2019 in Berlin, zu dem Bundesarbeits- und -sozialminister Hubertus Heil eingeladen hatte, nahm auch eine dbb Delegation teil. Genau vor zehn Jahren hatte Deutschland als eines der ersten Staaten die UN-Konvention ratifiziert.

Einigkeit bestand unter den Teilnehmern, dass auch zehn Jahre nach Inkrafttreten der Konvention noch lange kein Grund bestehe, die Hände in den Schoss zu legen. Ganz im Gegenteil: Etwa mit der Reform der versorgungsmedizinischen Grundsätze und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Festsetzung des Grades der Behinderung sowie der seit Jahren andauernden Diskussion um eine „inklusive Lösung“ – also dem Ende bisherigen Unterscheidung der Hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischen bzw. körperlichen Teilhabe-Beeinträchtigungen und deren Zusammenführung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe – stehen wichtige Reformprojekte an. Der dbb wird diese aktiv und kritisch begleiten.

Bei allen Projekten, beispielsweise den Nationalen Aktionsplänen I und II, ist wichtig, dass es sich nicht nur um „Papiertiger“ handelt, sondern dass die vielen Workshops und Fachgespräche, die diesen Vorhaben vorangehen, auch zu konkreten Verbesserungen für die Menschen mit Behinderung führen. Der dbb setzt in diesem Zusammenhang auch auf einen intensiven Austausch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Jürgen Dusel, der bei der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe Behindertenpolitik des dbb zu Gast sein wird.

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/kein-grund-die-haende-in-den-schoss-zu-legen.html


12.12.2018

Jahresempfang des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen- Behindertenpolitik muss Querschnittsaufgabe werden

Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben hat der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Maik Wagner am 11. Dezember 2018 in Berlin anlässlich des Jahresempfangs des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, gefordert.

Wagner teilte die Auffassung Dusels, dass es der Bundesregierung gelingen müsse, in der laufenden Legislaturperiode deutlich mehr Menschen mit Einschränkungen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren: „Das macht Hoffnung, dass ein wenig frischer Wind in die Politik für Menschen mit Behinderung kommt.“ Derzeit beschäftige rund ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Unternehmen keinen einzigen Menschen mit Behinderung. „Das passt ganz und gar nicht zum aktuellen Fachkräftemangel. Da liegt sehr viel wertvolles Potenzial brach“, so Wagner. Entsprechend sei die Forderung des Behindertenbeauftragten an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Ausgleichsabgabe zu verdoppeln, zu begrüßen.

Dusel wird sich darüber hinaus für mehr bezahlbaren, barrierefreien Wohnraum einsetzen. Wenn die Barrierefreiheit nicht von Anfang an bei der Baukonzeption berücksichtigt werde, könne kaum von „sozialem Wohnungsbau“ gesprochen werden.

Stefan Burkötter, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Behindertenpolitik des dbb, setzt darauf, den Dialog mit der Politik weiter zu intensivieren, damit Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe deutlicher in den Fokus rückt.

Zumindest bei Bundesarbeitsminister Heil schienen die Ankündigungen bereits auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein, denn er konstatierte auf dem Empfang: „Dusel macht Dampf!“

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/behindertenpolitik-muss-querschnittsaufgabe-werden.html


Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung - Inklusive Gesellschaft noch weit weg

Der dbb hat von der Politik stärkere Anstrengung gefordert, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
„Auf dem Weg in eine wirklich inklusive Gesellschaft hat Deutschland noch einen weiten Weg vor sich“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 3. Dezember 2018, dem internationalen Tag der Menschen mit Behinderung. Mit dem Bundesteilhabegesetz, dem Behindertengleichstellungsgesetz und anderen Maßnahmen sei zwar Bewegung in den Inklusionsprozess gekommen. „Aber nicht alles was glänzt, ist Gold. Wir haben insbesondere bei der praktischen Umsetzung noch erheblich Nachholbedarf“, erklärt der dbb Chef. „Im Alltag werden immer noch zu viele Menschen mit Behinderung an echter Teilhabe gehindert.“


Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/inklusive-gesellschaft-noch-weit-weg.html


Versorgungsmedizin: Sorgen der Schwerbehinderten stoßen auf offene Ohren

Bei einem Gespräch zur Novellierung der Versorgungsmedizin-Verordnung hat der dbb eine bessere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung gefordert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigte sich offen für Änderungen.

„Es ist ein gutes Zeichen, wenn sich die Politik die Verunsicherung und Sorgen der Betroffenen zu Herzen nimmt“, so der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 28. November 2018 anlässlich der Gesprächsrunde im BMAS. Einige der vorgesehenen Neuregelungen hätten in den vergangenen Wochen für große Verunsicherung bei den Schwerbehindertenvertretungen im dbb gesorgt. Besonders die Neuregelung zur Festlegung des Gesamtgrades der Behinderung (GdB) sei deutlich kritisiert worden.

Bisher war die Regelung so offen formuliert, dass die Versorgungsämter großzügig bei der Beurteilung vorgehen konnten. Dies führte dazu, dass Menschen mit mehreren kleineren Beeinträchtigungen GdBs in ähnlicher Größenordnung erhalten konnten, wie Menschen mit einer einzigen, gravierenden Teilhabe-Beeinträchtigung. Die geplante Neuregelung sieht dagegen vor, dass GdBs von 10 und 20 nicht mehr in die Beurteilung über einen Gesamt-GdB einfließen. Die deutliche Kritik des dbb an diesen Plänen hat das BMAS ernst genommen und eine erneute Prüfung zugesagt. „Die Richtung stimmt, denn mit der geplanten Änderung würde nur vermeintlich mehr Gerechtigkeit geschaffen“, so dbb Chef Silberbach. „Ein großer Erfolg ist auch, dass das Ministerium den derzeit nicht vollumfänglich vorgesehenen Vertrauensschutz überarbeiten will. Auch hier scheint unsere Kritik Früchte zu tragen“. Nach wie vor kritisch sehe der dbb dagegen die Zugrundelegung des bestmöglichen Behandlungsergebnisses bei der GdB-Feststellung sowie die Berücksichtigung von Hilfsmitteln bei der Festsetzung der Teilhabebeeinträchtigung.

Im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren befindet sich die zustimmungspflichtige Ministerverordnung noch in der Sondierungsphase. Bevor im Bundestag beraten wird, ist eine weitere Verbändebeteiligung vorgesehen. Der dbb wird dort ebenfalls vertreten sein und sich unter anderem gegen die Befristung von GdB-Feststellungen aussprechen. „Klar ist: Befristete GdB-Feststellungen setzen die Betroffenen unter Zugzwang“, machte Silberbach deutlich. „Die Beweislast darf aber nicht bei den Menschen mit Behinderungen liegen. Unabhängig davon, ob es um eine Anschlussfestellung geht oder die Frage, ob ein bestmögliches Behandlungsergebnis erzielt worden ist“.

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/versorgungsmedizin-sorgen-der-schwerbehinderten-stossen-auf-offene-ohren.html


Arbeiten 4.0: Inklusionschancen der Digitalisierung nutzen

Die Digitalisierung der Arbeitswelt bietet Menschen mit Behinderung Chancen, die es zu nutzen gilt. Das betonte der Zweite dbb Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer zur Eröffnung des 4. dbb Forum Behindertenpolitik am 16. April 2018 in Berlin.

„Digitalisierung und Automatisierung werden unsere heutigen Arbeitsplätze zweifellos verändern“, betonte Schäfer. Deswegen gelte es für die dbb Interessenvertreter, die Transformation zum Arbeiten 4.0 wachsam zu begleiten – insbesondere aus dem Blickwinkel der Menschen mit Behinderung: „Wird der Wandel ihre Arbeitsmöglichkeiten eher erweitern oder beschneiden? Kommt etwa ihr Einsatz nur noch für Hilfstätigkeiten in Frage, für die sich eine Automatisierung nicht lohnt? Oder bietet sich möglicherweise die Chance, besondere Fähigkeiten einzusetzen, wie etwa besonders geschärfte Sinne? Die Digitalisierung könnte Menschen mit Behinderung vor neue Herausforderungen stellen“, machte der dbb Vize deutlich und betonte: „Digitalisierung und Automatisierung werden mit Sicherheit neue Inklusionschancen eröffnen, die es zu nutzen gilt, um allen Menschen größtmögliche Teilhabe am Arbeitsleben zu garantieren.“ Eine deutliche Warnung sprach der dbb Vize in Richtung Politik aus: „Wer meint, die Digitalisierung könnte als Feigenblatt dienen, um Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes auf die lange Bank zu schieben, irrt sich und legt Hand an die Funktionsfähigkeit des Staates.“ 

Das 4. dbb Forum Behindertenpolitik findet am 16./17. April 2018 im dbb forum berlin unter dem Motto „Digitaler Wandel der Arbeitswelt: Chance und/oder Herausforderung für Menschen mit Behinderung. Alle an Bord?“ statt und beschäftigt sich in diesem Jahr mit den Herausforderungen und Chancen der digitalen Arbeitswelt. Experten aus Politik, Verbänden, Wissenschaft und Praxis, u.a. die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Anette Kramme, Aktivist Raúl Krauthausen (Sozialhelden e.V.) und die behindertenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen, diskutieren aktuelle Belange der Menschen mit Behinderung. Am zweiten Veranstaltungstag soll neben einem Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht auch eine erste Bilanz des Bundesteilhabegesetzes gezogen werden.

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/news/arbeiten-40-inklusionschancen-der-digitalisierung-nutzen.html


dbb veröffentlicht Entscheidungen zum Recht der schwerbehinderten Menschen

Ein weiteres Mal hat der dbb einschlägige Entscheidungen zum Recht der schwerbehinderten Menschen und ihrer Vertretungen in Leitsätzen zusammengestellt. Die achte Ausgabe enthält überwiegend Entscheidungen aus dem Jahr 2017, daneben auch aus 2016.

Die Zusammenstellung verschafft einen Überblick und lässt inhaltliche Schwerpunkte und Tendenzen des Rechtsgebietes erkennen. Hiermit unterstützt der dbb die in seinen Mitgliedsgewerkschaften organisierten Interessenvertreter, die sich für ihre schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen einsetzen.  

Alle Ausgaben der „Rechtsprechung zum Recht der schwerbehinderten Menschen und ihrer Vertretungen“ stehen auf der Website des dbb zum Download zur Verfügung.

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/news/rundum-informiert-im-schwerbehindertenrecht.html


Hier erhalten Sie weitere interessante Informationen zum großen Themenbereich Schwerbehindertenrecht:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sgb_9/gesamt.pdf