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12.12.2020
Keine Änderung der Versorgungsmedizinverordnung in dieser Legislaturperiode mehr
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Länder Anfang Dezember darüber informiert, dass es in dieser Legislaturperiode zu keiner Änderung der Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV) mehr kommen wird. Das BMAS hat sich mit den Sozialverbänden nicht über die geplante 6. Änderungsverordnung der VersMedV verständigen können.
Damit wird frühestens 2022 ein neuer Anlauf zu einer Reform des Schwerbehindertenrechts unternommen werden können.
„Das Positionspapier der GdV vom Oktober 2020 wird aber nicht als Arbeitsmaterial in der Schublade verschwinden“, betonte der stellvertretende Bundesvorsitzende Manfred Eichmeier. Die GdV wird vielmehr bei jeder sich bietenden Gelegenheit weiterhin darauf hinweisen, wie wichtig pauschale und verständliche Regelungen in der VersMedV für einen bürgerfreundlichen Gesetzesvollzug sind.
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